Angst: Wann sie therapiert werden muss

Jeder hat oder bekommt in bestimmten Situationen einmal Angst. Sei es, dass eine schwierige oder wichtige Prüfung ansteht, ein Date mit einem tollen Menschen, den man unbedingt für sich gewinnen möchte oder eine Rede vor großem Publikum, ein Bewerbungsgespräch für eine Stelle, die man unbedingt bekommen möchte oder aus existentiellen Gründen bekommen ‘muss’, eine lange Autofahrt allein, eine Trennung nach vielen Jahren Beziehung. Besonders bei krankhaft gewordener Angst zeigt sich die Angst vor der Angst: Schon im Vorfeld einer nahenden Situation fühlt man Angst, dass man wieder Angst bekommen könnte.

Insofern die Angst nicht krankhaft wird, man sein Privat- und Berufsleben nicht um die Angst und Vermeidungsverhalten herum organisiert, man nicht unter erheblichen Schlaf-, Ess- oder Panikstörungen leidet, helfen bereits kleine Schritte, um sich zu beruhigen. Affirmationen, Schreibtherapie, Malen, Stressmanagement, Entspannungsmethoden wie Sport, Spazierengehen, gute Ernährung, ein harmonischer Abend mit Freunden oder dem/der Partner/-in oder ein offenes Gespräch, in dem man seine Ängste aussprechen kann.

Zu leicht und zu plötzlich aber kann aus diffuser, vollkommen normaler Angst eine krankhafte Angst werden, die dazu führt, dass man allen angstbesetzten bzw. angstauslösenden Situationen schlichtweg aus dem Weg geht. Genauso einfach kann es geschehen, dass man psychosomatische Erscheinungen entwickelt, um die Angst in einer Situation nicht spüren zu müssen, sich ihr nicht stellen braucht. Die Angst macht es uns ja leicht. Sie will uns etwas zeigen und gleichzeitig davor schützen.

Nicht jeder benötigt eine Therapie, aber an dieser Stelle sollen alle Extreme, von leichter Ängstlichkeit, reiner Nervosität bis hin zu Fluchtverhalten und krankhafter Angst dargestellt werden.

Online-Therapien bei Angstzuständen und Panikattacken

Mittlerweile gibt es ausreichend Angebote im Internet, die man zu Therapiezwecken nutzen kann. Das geht von Programmen bis hin zu Therapiesitzungen via Skype oder E-Mail. Aber nicht nur für ernsthafte Erkrankte. Auch für alle, die dem Thema Selbstoptimierung durch Stressbewältigung und streckenweiser Erschöpfung entgegenwirken möchten.

Wirksamkeit

Laut Stern haben Forscher des Karolinska-Instituts in Stockholm blogging-336376_1280Ende 2012 die wichtigsten 108 Studien untersucht und schlussfolgerten: “Für die Behandlung von Depressionen, Angststörungen und sozialen Phobien gilt die Wirksamkeit als nachgewiesen.” Onlineprogramme schnitten im Vergleich zu traditionellen Psychotherapien nicht schlechter ab.

e-therapy oder blended-therapy?

Es gibt sowohl reine Onlineprogramme wie Deprexis, als auch Mischformen, in die Therapeuten mit einbezogen werden (können). Die erwiesene Wirksamkeit bezieht sich auf jene Mischformen. Sie seien am weitesten verbreitet und am besten erforscht, sagt Thomas Berger, Professor für Klinische Psychologie und Psychotherapie an der Universität Bern. Bei allen bekommt man Anleitungen und Übungen, Erinnerungen etc. zugeschickt, sei es als SMS oder E-Mail, die einem helfen, seinen Alltag besser zu bewältigen.

Die Therapierbarkeit reicht von schweren Depressionen über Angststörungen bis hin zu Stressbewältigung und Schlafstörungen.

Online-Therapieanbieter

Web: https://www.geton-training.de

Durchgeführt durch die Leuphana Universität Lüneburg, die auf diesem Gebiet sehr renommiert ist. Aufnahme in OnlineTrainings bzw. Studien nach vorheriger Anmeldung und eventueller Wartezeit, da die Teilnehmerzahl beschränkt ist. Daher kostenfrei.

Die Dauer der Trainings liegt zwischen 5 und 7 Wochen, mit circa 45 Minuten pro Woche von Zuhause, in denen man seine “Hausaufgaben” macht und sich Zeit für seine Gesundheit nimmt. Gefördert durch die Barmer GEK, Unfallkasse NRW, KKH.

Web: https://www.novego.de/programme/

Nutzbar mit vom Arzt oder Therapeuten erhaltenen Zugangscode oder gegen Zahlung ohne. Für Privatzahler stehen diverse Online- Unterstützungsprogramme zur Verfügung, u. a. auch für Depressionen und Rücken- sowie Herzprobleme:

Die 4-Wochen-Programme <<ExID>> und <<ConfID>>

Neben dem 12-wöchigen Depressionsprogramm bietet Novego zwei weitere 4-Wochen-Programme zu den Themen „Burnout“ (ExID) und „Angst“ (ConfID) an. Diese können auch einzeln genutzt werden. ConfID ist ein Intensivtraining, dass sowohl anonyme, als auch mit psychologischer Begleitung durchgeführt werden kann. Es besteht aus vier, individuell abgestimmten Wochenmodulen, einem Videoberater, konkreter Hilfe für den Alltag, multimedialen Inhalten und Begleitung durch SMS oder E-Mail, einem Jahreszugang zu allen Inhalten und optionalem Feedback durch Psychologen. Das Feedback bietet die Möglichkeit, 1 x wöchentlich die Wochenübungen oder persönliche Anliegen über einen geschützten Bereich im Programm an die psychologische Abteilung von Novego zu schicken. Innerhalb von fünf Werktagen würde man laut Website eine schriftliche Rückmeldung erhalten, um einen noch größeren Nutzen aus den Übungen zu ziehen und weiter an sich arbeiten zu können. Wie hoch die Zusatzkosten bei dieser erweiterten Variante ist, ist auf der Website nicht ersichtlich.

Kosten: 59 EUR (ohne Feedback eines Psychologen)

Web: https://www.deprexis.de/

Nur für Patienten, die von Ärzten, Therapeuten, Psychologen, Psychiatern einen Zugangsschlüssel (eventuell auch durch die Krankenkasse) erhalten haben. Bitte beim Arzt erkundigen.

Web: https://www.net-step.de/

Kostenfrei nur für Mitglieder der Krankenkasse AOK Rheinland/Hamburg.
Kosten variieren für alle Nichtmitglieder je nach Dauer, die selbst entschieden werden kann. Angeraten sind jedoch 15 Wochen.

Online-Anmeldung und obligatorisches Erstgespräch in Neuss vor Freischaltung.

Psychotherapie, Kognitive Verhaltenstherapie und andere anerkannte Therapieverfahren: Häufige Fragen

Abrechnungsarten

Was ist Kostenerstattungsverfahren? Was ist eine Kassenzulassung?

Das SGB (Sozialgesetzbuch) regelt die Erstattung der Kosten.

Ein Kostenerstattungsverfahren bedeutet, dass die Krankenkasse zumindest anteilig Kosten übernimmt. Dazu benötigt man ein Gespräch mit der Krankenkasse über die dort übliche Vorgehensweise, einen Therapeuten mit entsprechender Anerkennung der Krankenkasse, einen Anamnesebericht mit Diagnose und Empfehlung über die Höhe der Behandlungsstunden, einen Vordruck des Therapeuten, mit dem man wiederum zum Hausarzt geht, um dort die Behandlung als empfehlenswert abzeichnen zu lassen. Danach wird all das von der Krankenkasse geprüft.

Eine Kassenzulassung bedeutet, dass alle Krankenkassen den Therapeuten zugelassen haben. Nach entsprechend erfolgreichen approbatorischen Sitzungen verfasst der Therapeut einen Anamnesebericht. Dieser enthält eine Diagnose und eine vorgeschlagene Therapie im Umfang einer festgelegten/als empfohlen angesehenden Stundenzahl. Dieser Bericht wird von der Krankenkasse geprüft.

Gesetzlichen Krankenversicherungen ist es beispielsweise nicht erlaubt, die Kosten psychotherapeutischer Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie zu erstatten. Daraus folgt, dass du als gesetzlich versicherter Patient die Kosten selbst tragen müsstest. Daher ist es wichtig, dass du nach Therapeuten Ausschau hälst, die GKV bzw. Kostenerstattung in ihren Internetprofilen listen.

Solltest du eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen abgeschlossen haben, trägt diese in den meisten Fällen die Kosten. Man sollte ventuelle Einschränkungencvor Beginn einer Behandlung abklären, besonders Wartezeiten nach Beginn einer Mitgliedschaft und Maximierung der möglichen Kostenübernahme. Dasselbe gilt natürlich für alle Therapeuten, die nicht kassenzugelassen sind.

 

Was ist ein Therapeut, Psychologe, Psychiater und Psychotherapeut?

…und wer darf was?

Therapeut

Der Begiff Therapeut ist in Deutschland nicht geschützt und die Verwendung bedarf kein abgeschlossenes Studium oder fachliche Kenntnisse. Lediglich die Begriffe Heilpraktiker, Musiktherapeut, Kunsttherapeut, Psychotherapeut sowie Ergo- und Physiotherapeut sind geschützt. Selbst studierte Diplom- bzw. Master Sozialpädagogen können mit einer Zusatzausbildung sowie staatlicher Prüfung eine Qualifikation zum Kinder- und Jugendpsychotherapeuten erlangen, und somit die nötige Approbation als Kinder- und Jugendpsychotherapeut.

Psychologe

Psychologen haben das Universitätsfach Psychologie mit einen Diplom- bzw. heute Master- Abschluss studiert. Insofern sie nach ihrem Studium eine Heilerlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (mit entsprechender Prüfung, oder durch anderweitige Weiterbildung) als psychologische Psychotherapeuten erworben haben, dürfen auch sie, wie unten beschrieben, über gesetzliche Krankenkassen abrechnen.

Psychiater 

Ein Psychiater ist ein Facharzt für Psychiatrie, hat also eine entsprechende Ausbildung durchlaufen. Psychiater sind für die Diagnostik und Behandlung psychisch kranker Patienten zuständig und verschreiben Medikamente. In den seltensten Fällen aber bieten Psychiater Psychotherapie an.

Psychotherapeut

Der Titel „Psychotherapeut“ ist gesetzlich geschützt und an eine mehrjährige, durch den Staat geregelte, Weiterbildung gebunden ist. Psychotherapeuten haben die sogenannte Approbation als staatlich anerkannte Zulassung zur Ausübung der Heilkunde und rechnen als psychologische Psychotherapeuten, Fachärzte mit entsprechender Psychotherapie-Ausbildung, Ärzte mit Weiterbildung in Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeuten über gesetzliche Krankenkassen ab. Nur ärztliche Psychotherapeuten dürfen Psychopharmaka verschreiben, psychologische Psychotherapeuten hingegen nicht. Diese würden einen Patienten zu einem Psychiater überweisen. Aber auch ganz normale Hausärzte verschreiben Medikamente, zumeist in Absprache mit dem behandelnden Facharzt.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Heilpraktiker haben u. U. durch Gesundheitsämter eine Zulassung auf Psychotherapie, aber dürfen im Gegensatz zu den o. g. Gruppen keine körperliche Behandlung durchführen, so wie Heilpraktiker ohne psychotherapeutische Beschränkung. Dies ist im HPG geregelt. Die Heilpraktikerausbildung ist in Deutschland nicht staatlich kontrolliert, sodass je nach Ausbildungsstätte die Inhalte variieren. Hier ist es für alle Betroffenen besonders wichtig, sich die Qualifikationen genauestens anzusehen.

 

Was muss/kann ich als Privatpatient tun?

Wenn du Privatpatient bist, und es gern bleiben möchtest bzw. sogar musst, dann wird dir jeder davon abraten, es deiner Versicherung mitzuteilen. Natürlich gibt es Ausnahmen in Deutschland, aber die Handhabe hat sich breit gemacht, dass psychische Störungen zum Ausschluss aus der Krankenkasse führen können. Da nur etwa alle 5 Jahre bzw. für 5 Jahre geltend entsprechende Erhebungen der Krankenkassen über die psychische Konstitution ihrer Mitglieder oder potenziellen Mitglieder stattfinden, ist es ratsam, gleich ein Onlinetherapietraining zu nutzen oder aber einen Therapeuten privat zu bezahlen. Diese Kosten wiederum können teils, wenn sie eine bestimmte Höhe des Bruttojahreseinkommens übersteigen (insofern man keine Selbstständigkeit ausübt) in der jährlichen Steuererklärung abgesetzt werden.

 

Arbeitsunfähig: Was nun?

1. Es ist keine Nennung im Lebenslauf nötig. Man darf es verschweigen.

2. Von der gesetzlichen Krankenkasse erhält man ab der sechsten Woche, anstatt des Arbeitslohns, Krankengeld, was ebenfalls in dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt ist. Es wird auch weitergezahlt, wenn man länger krankheitsbedingt ausfällt oder stationär behandelt wird. Die Höhe ist abhängig vom letzten Bruttogehalt und beläuft sich auf 70 Prozent Brutto und maximal 90 Prozent des Nettoarbeitentgelts. In die Berechnung fließen ebenfalls Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld oder das 13. Gehalt ein, insofern diese in den 12 Monaten vor der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wurden.

Vom Krankengeld werden Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung abgezogen. Die Krankenkasse übernimmt damit die Beiträge der Krankenversicherung und die Hälfte der zuvor genannten Versicherungen. Im Normalfall bedeutet das einen Abzug von 12,03 Prozent bei Krankengeldempfängern mit Kindern bzw. 12,28 Prozent bei kinderlosen Empfängern.

 

 

Quelle: betanet. Suchmaschine für Krankheit und Soziales. Abgerufen am 11.06.2015